Startseite › Blog › Österreich
Welpe nach Österreich: Einreise, TRACES und Heimtierausweis
Veröffentlicht am 24. September 2026 · Vom Team von Australian Cobberdog House
Ein Welpenkauf mit anschließender Übergabe in Österreich fällt unter die Vorschriften für das Verbringen von Hunden zwischen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit einem Verkauf. Die Regeln für eine private Urlaubsreise mit dem eigenen Hund reichen dafür nicht aus. Entscheidend ist der Zweck des Transports, nicht allein, wer den Welpen begleitet.
Stand der rechtlichen Hinweise: 24. September 2026.
Kauf und private Reise unterscheiden
Bei einem Verkauf von Spanien nach Österreich sind neben Chip, gültiger Tollwutimpfung und Heimtierausweis eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung und die Meldung über TRACES erforderlich. Die Bescheinigung stellt ein amtlicher Tierarzt im Herkunftsland aus. Ein gewöhnliches Gesundheitszeugnis ersetzt sie nicht. Die Europäische Kommission erklärt die Anforderungen an innergemeinschaftliche Transporte.
Auch eine persönliche Abholung macht den mit dem Kauf verbundenen Transport nicht automatisch zu einer privaten Heimtierreise. Vor der Reservierung sollten Herkunftsbetrieb, verantwortliche Personen, Zieladresse und die erforderlichen Dokumente für den konkreten Fall geklärt sein.
Tollwutimpfung und frühester Termin
Für die gültige Erstimpfung gegen Tollwut muss der Welpe mindestens zwölf Wochen alt und zuvor eindeutig gekennzeichnet sein. Nach Abschluss der Erstimpfung gilt eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen. Bei Impfung mit zwölf Wochen ergibt sich daraus frühestens ein Alter von etwa 15 Wochen; maßgeblich sind die tatsächlichen Einträge und das Gültigkeitsdatum im Ausweis.
Österreich akzeptiert laut EU-Übersicht zu Jungtieren weder im privaten noch im kommerziellen Verkehr die Ausnahme für Welpen ohne gültigen Tollwutschutz. Unser betrieblicher Mindestabgabezeitpunkt von drei Monaten ersetzt diese Einreisevorgaben nicht.
Unterlagen vor der Abreise prüfen
- Chipnummer am Hund, im EU-Heimtierausweis und in der amtlichen Bescheinigung abgleichen.
- Gültigkeit der Tollwutimpfung und den Untersuchungstermin prüfen. Für den kommerziellen EU-Transport ist eine klinische Untersuchung innerhalb von 48 Stunden vor der Absendung vorgeschrieben.
- Amtliche Tiergesundheitsbescheinigung und TRACES-Meldung mit der zuständigen Stelle klären.
- Kaufvertrag, Übergabeort und Reisebedingungen vorab abstimmen.
Die EU-Vorgaben verlangen zudem einen behördlich registrierten Herkunftsbetrieb. Eine MDBA-Mitgliedschaft betrifft die Zuchtorganisation; sie ersetzt keine veterinärbehördliche Registrierung oder Transportbescheinigung.
Reise und Übergabe vereinbaren
Wir versenden keine Welpen allein mit einer Transportfirma. Welche begleitete Reise und welcher Übergabeort möglich sind, besprechen wir anhand von Alter, Route und Dokumentation. Auch eine Abholung in Spanien wird individuell vereinbart. Den Ablauf finden Sie unter Kauf und Übergabe in Österreich.
Nach der Ankunft
Lassen Sie den Hund innerhalb eines Monats nach Einreise beziehungsweise Übernahme in der österreichischen Heimtierdatenbank registrieren. Der Chip allein bewirkt noch keine Registrierung auf Ihren Namen. Die Anmeldung bei der Gemeinde ist ein weiterer Schritt; Fristen und Unterlagen unterscheiden sich vor Ort. Die Stadt Wien erläutert Registrierung und Anmeldung.
Sachkunde kann bereits vor der Anschaffung erforderlich sein. Für Wien beschreibt unser Beitrag zum Sachkundenachweis auch die seit Juli 2026 geltenden Anforderungen. Für Salzburg stehen die zuständigen Stellen auf der Salzburg-Seite.